Übersetzungsbüro in Regensburg

Zertifizierte Übersetzung | ISO 17100

Zertifizierte Übersetzung | ISO 17100

Das Übersetzungsbüro Connect-Sprachenservice Regensburg GmbH ist nach ISO 17100 zertifiziert. In dieser Qualitätsnorm für Übersetzungsdienstleistungen ist festgelegt, welchen Anforderungen eine Fachübersetzung entprechen muss, um als zertifizierte Übersetzung gelten zu können. Eine zertifizierte Übersetzung ist nicht zu verwechseln mit einer beglaubigten Übersetzung (auf Englisch: certified translation oder sworn translation). Eine zertifizierte Übersetzung nach ISO 17100 kennzeichnet sich dadurch, dass sie aufgrund eines genau definierten Verfahrens und unter Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien erstellt worden ist. Eine Kopie des Zertifikats finden Sie hier

Zertifizierte Übersetzung - Vorteile

  • klare Leistungsvereinbarungen
  • sichergestellte Rückverfolgbarkeit durch nachvollziehbares Qualitätsmanagementsystem & Projektmanagement sowie eine transparente & lückenlose Dokumentation des gesamten Verlaufs von Übersetzungsprojekten von der Anfragebearbeitung bis zum Projektabschluss
  • Qualitätssicherung durch kontinuierliche Evaluierung, die Einhaltung strenger Qualifikationskriterien bei der Auswahl der Übersetzer & Revisoren sowie die konsequente Einhaltung des sogenannten Vier-Augen-Prinzips. In einem dritten Schritt wird die zertifizierte Übersetzung von den Projektmanagern des Übersetzungsbüros Connect-Sprachenservice Regensburg GmbH freigegeben, nachdem die Übersetzung u.a. auf Vollständigkeit und  Einhaltung der projektspezifischen Vorgaben (Stil, Terminologie etc.) überprüft wurde. Eine genaue Beschreibung des Arbeitsverlaufs finden Sie hier.

Zertifizierte Übersetzung - Anforderungen der Norm an Übersetzer & Revisoren

(Frei nach der offiziellen deutschsprachigen Fassung der ISO 17100:2015)

  • Übersetzerische Kompetenz: Die übersetzerische Kompetenz besteht in der Fähigkeit, Texte entsprechend der sprachlichen Konventionen der Zielsprache und der betreffenden Projektspezifikationen zu übersetzen.   
  • Sprachliche und textliche Kompetenz in der Ausgangs- und Zielsprache: Die sprachliche und textliche Kompetenz ist die Fähigkeit, die Ausgangssprache zu verstehen und die Zielsprache zu beherrschen. Textliche Kompetenz erfordert die Kenntnis von Textsortenkonventionen für eine möglichst große Bandbreite an allgemeinsprachlichen und Fachtexten sowie die Fähigkeit, dieses Wissen bei der Erstellung von Texten anzuwenden.   
  • Recherchierkompetenz, Informationsgewinnung und -verarbeitung: Recherchierkompetenz ist die Fähigkeit, sprachliches und fachliches Zusatzwissen auf effiziente Art und Weise zu erwerben, das für das Verständnis des Ausgangstextes und das Erstellen des Zieltextes erforderlich ist. Recherchierkompetenz erfordert auch Erfahrung beim Einsatz von Recherche-Tools sowie die Fähigkeit, passende Strategien für den effizienten Einsatz verfügbarer Informationsquellen zu entwickeln.   
  • Kulturelle Kompetenz: Kulturelle Kompetenz ist die Fähigkeit, Informationen über sprachliche, kulturelle, fachliche und geografische Konventionen einer bestimmten Zielgruppe richtig anzuwenden.   
  • Technische Kompetenz: Technische Kompetenz ist die Fähigkeit, technische Ressourcen und IT-Systeme, einschließlich CAT-Tools wie z.B. MemoQ und Across, bei der Durchführung der Übersetzungsprojekte zu benutzen.   
  • Sachgebietskompetenz: Sachkompetenz ist die Fähigkeit, sachspezfische Inhalte in der Ausgangssprache unter Verwendung des passenden Stils und der passenden Terminologie in die Zielsprache zu übersetzen.   
  • Die Übersetzer müssen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: ein anerkannter Abschluss einer Hochschule auf dem Gebiet des Übersetzens, eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Fachbereich mit mindestens zwei Jahren dokumentierter Übersetzungserfahrung oder mindestens fünf Jahre dokumentierte professionelle Übersetzungserfahrung   
  • Die Revisoren müssen über dieselben Kompetenzen wie die Übersetzer verfügen und darüber hinaus Übersetzungserfahrung in den relevanten Themenbereichen haben.   
  • Fachliche Prüfer müssen das erforderliche Fachwissen in der Zielsprache aufweisen.   
  • Der Übersetzungsdienstleister muss sicherstellen, dass die geforderte berufliche Kompetenz kontinuierlich gepflegt und aktualisiert wird.