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Beglaubigte Übersetzungen
In vielen Fällen müssen die Übersetzungen von
Gesellschaftsverträgen, Handelsregisterauszügen usw. beglaubigt werden, damit
sie amtlich anerkannt werden. Beglaubigte Übersetzungen sind z.B. sehr wichtig bei der Teilnahme an ausländischen Ausschreibungen.
Selbstverständlich bieten wir unseren Firmenkunden auch diesen Service an.
Beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei deutschen Behörden und Gerichten
Damit beglaubigte Übersetzungen ausländischer Dokumente von deutschen Behörden und Gerichten anerkannt werden, müssen sie von einem deutschen Gerichtsdolmetscher angefertigt werden. Der Gerichtsdolmetscher bestätigt die genaue Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und einem Dienstsiegel.
Beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei ausländischen Behörden und Gerichten
Damit beglaubigte Übersetzungen, die von deutschen Gerichtsdolmetschern angefertigt wurden, von ausländischen Behörden und Gerichten anerkannt werden, ist in vielen Fällen eine Überbeglaubigung notwendig. Diese Überbeglaubigung wird je nach Herkunfts- oder Verwendungsland von der ausstellenden oder erhaltenden Behörde ausgestellt und nicht von einem Übersetzer bzw. einem Übersetzungsbüro.
Mehr Informationen über die Überbeglaubigung erhalten Sie bei der jeweiligen Auslandsvertreten des Landes, in welchem Sie die Übersetzung verwenden wollen.
Connect-Sprachenservice GmbH - Zweigniederlassung Regensburg kann Ihre Dokumente auch direkt im Bestimmungsland von einem dort ansässigen Gerichtsdolmetscher beglaubigt übersetzen lassen. Diesen Service bieten wir derzeit für Belgien, Österreich, Tschechien, Kroatien und Slowenien an.
Wichtige Anmerkung
Die obige Information wurde nach bestem Wissen und mit angemessener Sorgfalt recherchiert, sie erhebt jedoch keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, absolute Richtigkeit oder Aktualität. Insbesondere stellt die obige Information keine Rechtsberatung dar. Die konkrete Vorgangsweise und Rechtsgrundlage ist in bilateralen Abkommen, im Haager Beglaubigungsübereinkommen und durch Staatenpraxis geregelt. Erkundigen Sie sich vor der Auftragserteilung bei den zuständigen Behörden genau, ob eine beglaubigte Übersetzung notwendig ist und, wenn ja, welchen Kriterien und Vorschriften die Übersetzungen zu entsprechen haben, damit sie amtlich anerkannt werden.
Beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei deutschen Behörden und Gerichten
Damit beglaubigte Übersetzungen ausländischer Dokumente von deutschen Behörden und Gerichten anerkannt werden, müssen sie von einem deutschen Gerichtsdolmetscher angefertigt werden. Der Gerichtsdolmetscher bestätigt die genaue Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und einem Dienstsiegel.
Beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei ausländischen Behörden und Gerichten
Damit beglaubigte Übersetzungen, die von deutschen Gerichtsdolmetschern angefertigt wurden, von ausländischen Behörden und Gerichten anerkannt werden, ist in vielen Fällen eine Überbeglaubigung notwendig. Diese Überbeglaubigung wird je nach Herkunfts- oder Verwendungsland von der ausstellenden oder erhaltenden Behörde ausgestellt und nicht von einem Übersetzer bzw. einem Übersetzungsbüro.
Mehr Informationen über die Überbeglaubigung erhalten Sie bei der jeweiligen Auslandsvertreten des Landes, in welchem Sie die Übersetzung verwenden wollen.
Connect-Sprachenservice GmbH - Zweigniederlassung Regensburg kann Ihre Dokumente auch direkt im Bestimmungsland von einem dort ansässigen Gerichtsdolmetscher beglaubigt übersetzen lassen. Diesen Service bieten wir derzeit für Belgien, Österreich, Tschechien, Kroatien und Slowenien an.
Wichtige Anmerkung
Die obige Information wurde nach bestem Wissen und mit angemessener Sorgfalt recherchiert, sie erhebt jedoch keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, absolute Richtigkeit oder Aktualität. Insbesondere stellt die obige Information keine Rechtsberatung dar. Die konkrete Vorgangsweise und Rechtsgrundlage ist in bilateralen Abkommen, im Haager Beglaubigungsübereinkommen und durch Staatenpraxis geregelt. Erkundigen Sie sich vor der Auftragserteilung bei den zuständigen Behörden genau, ob eine beglaubigte Übersetzung notwendig ist und, wenn ja, welchen Kriterien und Vorschriften die Übersetzungen zu entsprechen haben, damit sie amtlich anerkannt werden.
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